Bedingungsloses Grundeinkommen und Landwirtschaft

Die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» will durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens «der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben» ermöglichen. Was könnte dies für die ProduzentInnen und für die Entwicklung der Landwirtschaft in der Schweiz bedeuten? Text: Sandra Ryf Eine einfache Idee Es ist eine einfache Idee: Jeder Mensch […]

Die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» will durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens «der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben» ermöglichen. Was könnte dies für die ProduzentInnen und für die Entwicklung der Landwirtschaft in der Schweiz bedeuten?

Text: Sandra Ryf

Eine einfache Idee

Es ist eine einfache Idee: Jeder Mensch soll von der Gesellschaft monatlich einen Betrag erhalten, der zum Leben auf einem bescheidenen, aber existenz- und teilhabesichernden Niveau ausreicht. Dieses Grundeinkommen würde nicht zum bestehenden Einkommen hinzu kommen, sondern wäre der bedingungslose Teil davon. Es würde also in ein bestehendes Einkommen hineinwachsen. Als Richtwert schlagen die InitiantInnen bei den heutigen Wirtschaftsverhältnissen einen Betrag von 2’500 Franken pro erwachsene Person und Monat vor. Für Kinder wäre ein Teilbetrag denkbar: ein Viertel des Grundeinkommens einer erwachsenen Person vielleicht, oder abgestuft nach Alter. Mit der Sicherheit dieses bedingungslosen Einkommens soll sich jede Person überlegen können, ob sie wie bisher in ihrem Job weiterarbeiten will, ob sie weniger Erwerbsarbeit machen und dafür anderen Engagements mehr Zeit einräumen will, oder ob sie eine Arbeit tun will, die nicht als «Arbeit» anerkannt war, weil sie nicht bezahlt war.
Ebenso wie in allen anderen Arbeits- und Gesellschaftsbereichen könnten sich in der Landwirtschaft durch dieses neue Einkommensmodell im guten Sinne Perspektiven eröffnen.

Geld oder Leben

Das landwirtschaftliche Einkommen eines Betriebs besteht heute aus dem Nettoertrag der verkauften Produkte und aus den Direktzahlungen für Leistungen, die an bestimmte, zunehmend ökologische Bedingungen geknüpft sind. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen würde nun eine dritte Grösse ins Gesamteinkommen einfliessen, die die Existenzsicherung unabhängig von den Lebensumständen der BewirtschafterInnen und von der Rentabilität der Betriebe garantieren würde. Betriebe, die heute mit weniger als 30’000 Franken Jahresverdienst pro erwachsene Person auskommen müssen (2’500 Franken pro Person und Monat), hätten mit dem Grundeinkommen mehr Geld zur Verfügung als heute. Das sind schätzungsweise nicht wenige, liegen doch die durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommen von mehr als der Hälfte aller Betriebe bei unter 45’000 Franken pro Jahr.1) Das reicht kaum für den Lebensunterhalt einer vier- oder fünfköpfigen Familie; viele sind deshalb auf einen ausserlandwirtschaftlichen Nebenerwerb angewiesen.
Gehen wir nun vorsichtig geschätzt davon aus, dass auf einem Bauernhof in der Schweiz zwei Erwachsene und ein Kind leben,2) würde dies bedeuten, dass an diese Familie 67’500 Franken Grundeinkommen ausbezahlt werden. Für manche wird dies mehr sein, als sie heute sogar mit einem zusätzlichen Nebenerwerb erzielen können. Für andere wird sich gar nicht so viel ändern, denn wie oben erwähnt, kommt das Grundeinkommen nicht zum Erwerbseinkommen dazu, sondern wächst in dieses hinein. Ein Anteil des Erlöses aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der Direktzahlungen würde vom Staat abgeschöpft, um zur Finanzierung des Grundeinkommens beizutragen. Den eigenen Grundeinkommenssockel hat aber jede Person auf sicher. Das Landwirtschaften müsste sich folglich etwas weniger ums Geld drehen als heute. Man könnte auch sagen, für den Lebensunterhalt sei gesorgt, und ihre Lebenszeit gestalteten die Bauern und Bäuerinnen so, wie sie es immer getan haben – oder ein bisschen anders. «Der Markt», das Diktat der Abnehmer und der Zwang zur Produktivitätssteigerung wären nicht mehr so erdrückend; die ProduzentInnen hätten gegenüber den Zwischenhändlern mehr Verhandlungsmacht – genauso, wie in der Gesamtgesellschaft zum Beispiel auch die Angestellten den Arbeitgebern weniger ausgeliefert sind.

Der «Strukturwandel» ist primär einkommensbedingt

Seit dem Jahr 2000 hat die Anzahl der bäuerlichen Betriebe um fast ein Fünftel abgenommen – von 70’500 im Jahr 2000 auf gut 57’500 im Jahr 2011. Damit einher ging auch der Arbeitsplatzverlust von rund 40’000 Beschäftigten in der gleichen Zeitperiode. Betroffen waren besonders die Kleinbetriebe: Fast 13’000 Betriebe mit weniger als 15 Hektaren gaben auf, während sich die Anzahl der Betriebe mit 70 bis 100 Hektaren mehr als verdoppelte – von 209 auf 473 Betriebe.3)
Je nach topografischer Lage, aber auch innerhalb der Regionen sind die landwirtschaftlichen Jahreseinkommen (Umsatz des Betriebs inklusive Direktzahlungen, abzüglich Sachkosten und Pachtzinsen) sehr ungleich verteilt und reichen von durchschnittlich wenig über 3’000 Franken bei den ärmsten 25 Prozent der Betriebe in der Bergregion bis 123’000 Franken bei den reichsten 25 Prozent der Betriebe in der Talregion. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verstärkt: Die Einkommensschere zwischen den verschiedenen Regionen, aber auch innerhalb der Regionen ist grösser geworden, genau wie in den übrigen Bereichen der Gesellschaft. Indem das bedingungslose Grundeinkommen allen, unabhängig von ihren Marktmöglichkeiten, ein Auskommen gibt, hebt es den unteren Schenkel der Schere an. Die Vielverdienenden würden zudem durch ihren höheren Konsum vermutlich mehr zur Finanzierung des Grundeinkommens beitragen.

Wo führt das hin?

Die Tendenz zur Automatisierung und zu vermehrtem Einsatz von effizienteren Maschinen würde mit einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht unbedingt gebrochen. Aber: Maschinen müssten nicht mehr in erster Linie der Intensivierung der Produktion und dem Wachstum dienen, sondern ihrem ursprünglichen Zweck: der Arbeitserleichterung; weniger Schweiss und weniger Schmerzen. Anderseits könnten mit einem bedingungslosen Grundeinkommen auch kleine Betriebe mit handarbeitsintensiver Nischenproduktion weiter bestehen. Im Berggebiet könnten sich Perspektiven ergeben – nicht nur für die Bauernhöfe, sondern auch für kleine Dorfläden, Molkereien, Bäckereien, Poststellen und nicht zuletzt auch für Schulen; die Abwanderung aus den Bergtälern wäre vielleicht nicht mehr eine so zwingende Entwicklung, wie sie es heute zu sein scheint.
«Würden mit einem bedingungslosen Grundeinkommen denn noch genug Lebensmittel produziert?» Eine schwierige Frage. Sie geht in eine ähnliche Richtung wie die Frage: «Wer würde dann noch arbeiten?». Laut einer Studie des deutschen Wirtschaftsmagazins «Brand Eins» (Ausgabe 09/2009) sagten 90 Prozent der Befragten, sie würden weiter arbeiten, 80 Prozent glauben aber, die anderen würden aufhören zu arbeiten. Es ist möglich, dass die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens zu einer Entschleunigung der gesamten Wirtschaft führen würde. Wohin uns die stetige Beschleunigung führt, wissen wir aber auch nicht so genau. Tatsache ist, dass bereits heute mehr als die Hälfte der gesellschaftlich notwendigen Arbeiten unentgeltlich geleistet werden.

Das Märchen von den Heinzelmännchen

Bei der Berechnung der Standardarbeitskraft-Faktoren (SAK), mit denen der Arbeitsanfall auf einem Hof erhoben wird, sind viele Tätigkeiten, die meistens von den Frauen geleistet werden, nicht enthalten. Es werden nur Arbeiten erfasst, die in direktem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion stehen. Doch wären die ganzen Betriebsarbeiten unmöglich zu leisten, wenn sich nicht jemand auch ums Waschen, Kochen, Windelwechseln und Putzen kümmern würde, die Buchhaltung machen und den Gemüsegarten pflegen würde. «Das ist ja überall so, nicht nur in der Landwirtschaft», könnte man sagen. Das stimmt, macht es aber auch nicht besser.

Im Agrarbericht 2012 ist erstmals ein Kapitel der Position und Situation der Frauen in der Landwirtschaft gewidmet. Bäuerinnen haben oft eine dreifache Belastung: Familien- und Hausarbeit, Betriebsarbeit oder Verantwortung für einen Betriebszweig und ausser- oder paralandwirtschaftliche Arbeiten (Hofladen, Besenbeiz). Eigentumsrechtlich und sozial sind sie oft schlecht abgesichert, was sich bei der jüngeren Generation etwas zu verbessern scheint. Die Mehrheit der Frauen arbeitet auf dem Betrieb als «mitarbeitendes Familienmitglied». Für diesen Teil der Arbeit gelten sie als Nichterwerbstätige, sind nur minimal AHV-versichert und haben keine zweite Säule, meistens auch kein eigenes Konto. Die Mutterschaftsversicherung bringt ihnen nichts, da sie als Nichterwerbstätige keinen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben.

Dabei leisten die Frauen je nach Saison zwischen 71 und 85 Wochenarbeitsstunden. 42 Stunden fallen auf Haushalt, Betreuung und Pflege (Kinder und Angehörige) und Garten, zwischen 20 und 30 Stunden auf Arbeiten in Feld und Stall, andere landwirtschaftliche Tätigkeiten und die Buchhaltung für den Betrieb. Acht Stunden werden durchschnittlich für einen ausserlandwirtschaftlichen Nebenerwerb aufgewendet, zusätzliche drei Stunden für Freiwilligenarbeit.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde all diesen Arbeiten einen existenzsichernden Boden verschaffen und den Frauen ein eigenes Konto. Man kann sich vorstellen, dass in vielen Bauernfamilien die Diskussionen losginge, warum und auf welche Weise weiter produziert werden soll. Die Frauen wären in diesen Diskussionen – vielleicht nicht im Einzelfall, aber von der wirtschaftlichen Grundlage her – eher gleichberechtigt, wenn sie ein unabhängiges Grundeinkommen hätten.

Wenn wir wollen, können wir

Es ist das grosse Verdienst der Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen, dass sie all diese grundsätzlichen Fragen zur Definition der Arbeit und zum Sinn des Wirtschaftens aufwirft. Wenn sie zustande kommt, gibt es darüber eine Volksabstimmung. Wer weiss, vielleicht wird sich die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon dereinst mit den Auswirkungen des bedingungslosen Grundeinkommens auf die schweizerische Landwirtschaft befassen.

1) Alle aufgeführten Zahlen sind dem Agrarbericht 2012 des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), dem Grundlagenbericht 2011 der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) oder der Isopublic-Studie zur Situation der Frauen in der Landwirtschaft, die BLW und ART für den Agrarbericht 2012 in Auftrag gegeben haben, entnommen.

2) Die Anzahl Personen, die durchschnittlich auf einem Hof leben, werden in sogenannten «Verbrauchereinheiten» angegeben. Eine «Verbrauchereinheit» bezeichnet eine Person ab 16 Jahren; jüngere Kinder sind mit einem entsprechend abgestuften Umrechnungsfaktor in dieser Zahl enthalten. Der Grundlagenbericht 2011 der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon gibt den Durchschnitt der «Verbrauchereinheiten» auf schweizerischen Höfen mit 3,4 an.

3) Quelle: Grundlagenbericht 2011 der Forschungsanstalt ART


Sandra Ryf ist gelernte Restauratorin und Korrektorin, arbeitet auch in einem Bioladen und war schon z’Alp. Sie engagiert sich bei der Initiative «Bedingungsloses Grundeinkommen».