Den roten Teppich ausrollen …

«Das kantonale Strassengesetz verpflichtet die Gemeinden, dafür zu sorgen, dass die Wege des Langsamverkehrs jederzeit möglichst gefahrlos zugänglich sind.» Was das für die ÄlplerInnen heisst? Weiterlesen.

Ach, was freuen wir uns doch über die vielen Touristen, die freudestrahlend unsere Chueli fotografieren, Milch und Käse kaufen, uns mit interessierten Fragen den Tag verkürzen und mit der Aussage «Das wollte ich auch schon immer mal machen!» klarmachen, wie schön wir es da oben haben. Doch es könnte künftig weniger dieser Kurzaufenthalter geben, denn der Tourist ist in Gefahr. Und das wegen uns. Herden bewachende Schutzhunde, Kälber verteidigende Mutterkühe, zertrampelte und verschissene Wege – das vertreibt den Tourist.

Der Älpler als Wanderwegunterhalter

Aber es naht Besserung, zumindest in Graubünden. «Das kantonale Strassengesetz verpflichtet die Gemeinden, dafür zu sorgen, dass die Wege des Langsamverkehrs jederzeit möglichst gefahrlos zugänglich sind», schreibt die Fachstelle Langsamverkehr Graubünden. Mit «Wegen» sind immerhin 10’000 Kilometer Wanderwege und 4000 Kilometer Bikerouten gemeint. Einige davon führen durch erhöhte Gefahrenzonen auf den Alpen. Verlangt wird nun von uns – da bei Unfällen auf der Alp das Personal haftbar ist –, dass wir Mutterkühe und Herdenschutzhunde von Wanderwegen fernhalten, gegebenenfalls die Wege auszäunen, die Wegverbindung mit deutlicher Signalisation umleiten, durchs Vieh beschädigte Triebwege wieder instand setzen. Damit hier kein neues Viehweg-Controlling aufgebaut werden muss, gibt es auf der Website von Langsamverkehr Graubünden ein Formular, wo der Tourist Mängel melden kann. Dem Älplerberuf wird eine neue Komponente hinzugefügt: Der «Wanderwegunterhalter – unterwegs mit Hirtenstock und Schaufel».

Null Verantwortung für den Wanderer

Was irritiert, ist, dass dem Tourist alle Eigenverantwortung abgesprochen wird. Er will zwar in die Berge, in die Natur, will etwas Wildnis erleben, findet Alpwirtschaft, Mutterkuhhaltung und Wölfe toll, aber sich dann dementsprechend verhalten, das will er nicht. Oder darf gar nicht, weil Gesetz und Tourismus ihm den roten Teppich ausrollen wollen. Und hinlegen müssen den die Leute, die dort leben und arbeiten.

Das Infoblatt «Tierhaltung und sichere Wege» kann abgeholt werden unter:
http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/bvfd/tba/flv/dokumentation/hblv/Seiten/prozesse_2.aspx

Quelle: Bündner Bauer Nr. 19, Mai 2015 und Fachstelle Langsamverkehr Graubünden