Direktzahlungen für die Sömmerung

Die Alperei bekommt vom Staat viel Geld: Kulturlandschaftsbeiträge und Biodiversitätsbeiträge, den Landschaftsqualitätsbeitrag und Alpungsbeitrag. Eine kleine Übersicht, Stand Januar 2023.


Gesamtbeiträge 2020

Insgesamt hat die Alpwirtschaft im Jahr 2020 folgende Beiträge erhalten:

  • für Kulturlandschaft (Sömmerungsbeiträge): CHF 127’795’000.–

  • für Biodiversität: CHF 31’590’000.–

  • für Landschaftsqualität: CHF 10’444’000.–

Knapp 20’000 Landwirtschaftsbetriebe haben zudem insgesamt CHF 106’627’000.– Alpungsbeiträge für ihre gealpten Tiere erhalten.

Für den Sommer 2023 bleiben die Beiträge dieselben, ausser der Beitrag für Fleischschafe bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen wird um CHF 100.– auf 500.– pro Normalstoss erhöht.


Die Sömmerungsbeiträge in der Übersicht:

  • 500 Fr./NST für Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei ständiger Behirtung oder bei Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen

  • 320 Fr./NST für Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei Umtriebsweide

  • 120 Fr./NST für Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei übrigen Weide

  • 400 Fr./NST für übrige raufutterverzehrende Nutztiere

  • 40 Fr./NST Zusatzbeitrag für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen

Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro gesömmerten NST und Jahr. 


Der Normalstoss definiert den Sömmerungsbeitrag

Ein Normalstoss (NST) entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (RGVE) während 100 Tagen. Wenn auf einer Alp mit 80 Normalstössen (NST) 80 Kühe 100 Tage gesömmert werden, ergibt dies eine Sömmerung von 100% (Umrechnungsfaktoren für Rind, Schaf, Ziege usw. siehe weiter unten). Mit weniger Tieren kann man somit mehr Tage alpen.

Die Anzahl Normalstösse sind für jede Alp festgelegt. Der Bund will keine Übernutzung und keine Unternutzung der Weiden, daher gibt es Abzüge bei den Direktzahlungen, wenn die Alp unter 75% oder über 110% bestossen wird.

  • Entspricht die Bestossung 75% bis 110% des Normalbesatzes, so wird der Sömmerungsbeitrag auf Basis des Normalbesatzes ausgerichtet.

  • Übersteigt die Bestossung den Normalbesatz um 10 bis 15%, so wird der Sömmerungsbeitrag um 25% reduziert.

  • Übersteigt die Bestossung den Normalbesatz um mehr als 15%, so wird kein Sömmerungsbeitrag ausgerichtet.

  • Unterschreitet die Bestossung den Normalbesatz um mehr als 25%, so wird der Beitrag nach dem tatsächlichen Besatz berechnet.


Bestossungsprognose Sömmerung einfach gemacht

Um keine Abzüge bei Überstossung oder Unterstossung zu erhalten, muss die Bestossung also zwischen 75% und 110% liegen. Am Besten rechnet man die Bestossung mit dem GVE-Rechner aus. Dafür braucht die Alpgenossenschaft, der Älpler, die Älplerin einen Zugang zur Tierverkehrsdatenbank auf www.agate.ch. Wie der Zugriff auf den GVE-Rechner funktioniert, wird hier erläutert: www.identitas.ch/support/gve-rechner


Umrechnung Tierbestand in Grossvieheinheiten (GVE)

  • Milchkühe -> 1,00

  • andere Kühe -> 1,00

  • Rinder über 730 Tage alt -> 0,60

  • Rinder über 365 – 730 Tage alt -> 0,40

  • Rinder über 160 – 365 Tage alt -> 0,33

  • Rinder bis 160 Tage alt -> 0,13

  • Pferde 148 cm und höher über 900 Tage alt -> 0,70

  • Pferde 148 cm und höher über 180 Tage bis 900 Tage alt -> 0,50

  • Pferde 148 cm und höher bis 180 Tage alt -> 0.30

  • Pferde bis 148 cm über 900 Tage alt -> 0,35

  • Pferde bis 148 cm über 180 Tage - 900 Tage alt -> 0,25

  • Pferde bis 148 cm bis 180 Tage alt -> 0,15

  • Schafe gemolken -> 0,25

  • andere Schafe über 1-jährig -> 0,17

  • Jungschafe unter 1-jährig (in den Faktoren der weiblichen Tiere eingerechnet) -> 0,00

  • Weidelämmer (Mast) unter 1/2-jährig, welche nicht den Muttertieren anzurechnen sind (ganzjährige Weidelämmermast) -> 0,03

  • Ziegen gemolken -> 0,20

  • andere Ziegen über 1-jährig -> 0,17

  • Jungziegen unter 1-jährig (im Faktor des weiblichen Tieres eingerechnet) -> 0,00

  • Zwergziegen über 1-jährig: Nutztierhaltung (grössere Bestände zu Erwerbszwecken) -> 0,085

  • Bisons über 900 Tage alt (erwachsene Zuchttiere) -> 1,00

  • Bisons bis 900 Tage alt (Aufzucht und Mast) -> 0,40

  • Lamas über 2-jährig -> 0,17

  • Lamas unter 2-jährig -> 0,11

  • Alpakas über 2-jährig -> 0,11

  • Alpakas unter 2-jährig -> 0,07

  • Abgesetzte Ferkel (ausgestallt mit ca. 25 kg, 8 bis 12 Umtriebe pro Platz oder ausgestallt mit ca. 35 kg, 6 bis 8 Umtriebe pro Platz) -> 0,06

  • Remonten und Mastschweine (ca. 3 Umtriebe pro Platz) -> 0,17

 
Wer den ganzen Gesetzestext lesen will und wissen, ob seine Hasen auch Sömmerungsbeiträge erhalten, schaut in der «910.91 – Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen», www.lexfind.ch/fe/de/tol/25164/de nach.


Links:


Quellen:

  • Bundesamt für Landwirtschaft, Agrarbericht

  • agristat: Statistische Erhebungen und Schätzungen 2021

  • Identitas AG, www.identitas.ch