Bild: www.wolfsinitiative.ch
Die Initiative nennt sich:
Nationale Wolfsinitiative in der Schweiz
Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf
Der Initiativtext lautet:
Initiativtext
Art. 79a Wölfe
1. Auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks hat der Wolf den Status einer geschützten Art.
2. Im übrigen Gebiet der Schweiz gelten Wölfe als ganzjährig jagdbare Art.Art. 197
Übergangsbestimmung zu Artikel 79a
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 79a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
Beweggründe der InitiantInnen, die Mitglieder des Initiativkomitees sowie Unterschriftenbogen finden sich unter: www.wolfsinitiative.ch
Die Unterschriftensammlung dauert bis am 2. November 2024.