Geld gegen Ware – Ware gegen Geld!

Bei den Kleininseraten sind sporadisch immer wieder BetrügerInnen am Werk. Daher gilt bei verdächtigen Inseraten: Geld gegen Ware und nicht im Voraus. Umgekehrt gilt bei verdächtigen KäuferInnen: Ware nicht schicken oder nur eingeschrieben.


                        
                            
                        
                            
                                
                            
                        
    


                        
                    

                    
                

Nicht alle wollen ihr Geld mit redlicher Arbeit verdienen, manche ziehen Betrügereien vor. Einige Betrügerinnen und Betrüger sind auch bei unseren Kleininseraten am Werk. Wir von der zalp geben uns Mühe, diese Inserate rauszufiltern und zu löschen, leider gelingt uns dies nicht 100-prozentig.

Wir raten den Käuferinnen und Käufer:

  • Geld gegen Ware, nicht im Voraus Zahlungen leisten.

  • Sich zeitlich nicht drängen lassen. BetrügerInnen setzen gerne Druck auf.

  • Ist man unsicher über die Seriosität eines Inserates, unbedingt per Telefon Kontakt mit den InserentInnen aufnehmen. Beim Reden miteinander merkt man meist, ob jemand ehrlich ist oder nicht. WhatsApp und Mail reichen nicht.

  • Vorsicht bei InserentInnen, die nicht schweizerdeutsch sprechen oder keine Adresse angeben, die man überprüfen kann.

  • Obskure oder verdächtige Inserate bitte uns melden. Beim Inserat hat es einen Textlink «Inserat melden» dafür.

  

Meldung an die Polizei

Hat man Geld verloren, nützt eine Meldung bei der Polizei meistens nichts. Auch wenn gemäss Strafgesetzbuch ein Delikt vorliegt, die Betrügerinnen sind kaum zu fassen oder operieren aus dem Ausland oder sind seit langem Pleite. Zudem kann es gut sein, dass die Polizei einem sagt, man sei selber schuld und hätte besser aufpassen müssen.

Den Gesetztes-Artikel zu «Betrug» im Strafgesetzbuch findet man hier: https://www.fedlex.admin.ch/.


Ebenso gibt es auf der Käuferseite Leute, die nicht zahlen wollen oder Sachen bestellen, obwohl sie kein Geld dafür haben.

Wir raten den Inserentinnen und Inserenten:

  • Geld gegen Ware – soweit möglich. Teure Artikel besser nicht verschicken.

  • Pakete einschreiben. Rechnung mit Zahlungsfrist beilegen.

  • Nach Versäumen der Zahlungsfrist zeitig Mahnung verschicken.

  • In der dritten Mahnung eine Betreibung androhen.

  • Vor der Betreibung eventuell Zahlungsfähigkeit über den Betreibungsregisterauszug abklären: https://www.ch.ch/[...]

Eine Betreibung kostet zwischen 50 und 100 Franken, dieser Betrag kann aber dem Schuldner, der Schuldnerin verrechnet werden. Informationen zur Betreibung: https://www.ch.ch/[...]
Eine Betreibung macht Arbeit, sofern man diese auf sich nehmen will, hilft der Betreibungsschalter (nur für Leute mit Adresse in der Schweiz): https://www.betreibungsschalter.ch/de/startseite/